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Auf dieser Seite werden wir Ihnen die neusten und aktuellsten Fördermaßnahmen
zeigen. Da sich diese öfters ändern und das Handwerk darüber nicht immer oder
nur zögerlich informiert wird, können wir die Vollständigkeit leider nicht
garantieren. Außerdem gelten die Förderungen oft nur regional in einigen
Bundesländern. Aber ein regelmäßiger Besuch dieser Seite kann sich für Sie
durchaus bezahlt machen.
Zum ersten September 1999 ist die bundesweite Förderung für erneuerbare Energien
durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie überarbeitet worden.
Vorgaben der neuen Bundesregierung wurden eingearbeitet und somit manche Bereiche
modifiziert. Um jedoch Antragsteller, die bisher noch nicht gebaut haben, nicht zu
benachteiligen, fielen die Änderungen moderat aus. In diesem Jahr stehen 200
Millionen DM zur Verfügung. Gleiche Beträge stellte Bundeswirtschaftsminister Werner
Müller auch für die kommenden Jahre (bis 2003) in Aussicht. Je nach Art und Größe einer geplanten Anlage wird die Förderung als Investitionskostenzuschuss oder als Darlehen gewährt.
Das Förderkonzept PRIVAT
Die Förderung bezieht sich auf mehrere Bereiche. Hier eine Kurzübersicht,
was gefördert wird:
Solarkollektoranlagen:
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Förderhöchstbetrag 250.000,- DM pro Anlage |
Flachkollektoranlagen bis 100 m² Kollektorfläche |
250,- DM/m² |
Flachkollektoranlagen über 100 m² Kollektorfläche |
zinsvergünstigtes Darlehen und 125,- DM/m² Schuldenerlass |
Vakuumröhrenkollektoren bis 75 m² Kollektorfläche |
325,- DM/m² |
Vakuumröhrenkollektoren über 75 m² Kollektorfläche |
zinsvergünstigtes Darlehen und 160,- DM/m² Schuldenerlass
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Wärmepumpen:
Voraussetzung: Betrieb mit regenerativ erzeugtem Strom
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Förderhöchstbetrag 20.000,- DM pro Anlage |
bis 13 kW |
200,- DM/kW |
über 13 kW |
100,- DM/kW |
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Energieeinsparung in
Altbauten:
Voraussetzung: Kombination mit der Errichtung eines Solarkollektors
oder einer Wärmepumpe
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Förderung in Höhe des Förderbetrages für den Solarkollektors oder die
Wärmepumpe, maximal 20% der Investitionskosten für die Einsparmaßnahmen
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Photovoltaikanlagen für Schulen:
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6.000,- DM pro Anlage
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Biomasseanlagen:
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Förderhöchstbetrag 1,5 Mio.DM |
kleine Holzheizungsanlage ohne autom. Brennstoffzufuhr |
80,- DM/kW |
kleine Holzheizungsanlage mit autom. Brennstoffzufuhr |
120,- DM/kW |
Große Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung |
120,- DM/kW |
bei komb. Strom- und Wärmeerzeugung |
zusätzlich 360,- DM/kWel
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Biogasanlagen:
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Festbeträge in Abhängigkeit der Anlagengröße von 38.000,- DM
bis 300.000,- DM
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Wasserkraftwerke bis 500 kW:
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Förderhöchstbetrag 2 Mio DM |
bei Neuerrichtung |
1.500,- DM/kW |
bei Erweiterung oder Reaktivierung |
600,- DM/kW |
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Gefördert werden Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere
Unternehmen, erstmalig auch Energiedienstleister (Kontraktoren). Der Förderbetrag
wird in Form eines Zuschusses oder eines Darlehens gewährt. Die Form ist abhängig
von der Höhe des Förderbetrages.
Weitere Informationen bei:
Bundesamt für Wirtschaft: 06196/404-0
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuschüssen
Informationszentrum der Kreditanstalt für Wiederaufbau: 01801/33 55 77
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.: 089/52 40 71
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Solaranlagen
Weitere Infos im Internet:
www.solardaten.de
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